WEBLINK
Informationen rund um den Biber
Eine eigene, neue Seite von uns nur mit dem Ziel Fakten und Informationen über die Geschichte, Biologie, Lebensweise, Konflikte und deren Lösungsmöglichkeiten der Biber auf zu klären. Schauen Sie vorbei, Sie werden viel über die faszinierenden Tiere unserer Heimat lernen!Website: www.biber-info.de
Der kleine Biber Zwergerl
Ein Büchlein, daß die Geschichte eines kleinen Bibers namens “Zwergerl” in seinem ersten Lebensjahr erzählt, entstanden in 6-jähriger Arbeit in freier Natur mit wildlebenden Tieren. Vielleicht springt ein wenig der Faszination für diese einmaligen und liebenswerten Tiere unserer Heimat auf Sie über. Für all diejenigen die schon immer mehr aus dem Leben einer Biberfamilie wissen oder erfahren wollten. Viel Spass beim Lesen! Übrigens gibt es das Büchlein nicht nur als PDF-Datei sondern auch in gedruckter Form mit DVD (Diashow, Kurzfilm usw.).Website: http://www.life-rostam.de/presse/biber.pdf
Dietmar Nill
Naturfotografie und Film vom Feinsten, ein preisgekrönter Film über Fledermäuse mit einmaligen Highspeed Flugszenen.Website: www.dietmar-nill.de
Büro Montana
Kommunikation, Mediendesign und WerbefotografieWebsite: www.bueromontana.de
LIFE-Rosenheimer Stammbeckenmoore
Ein wohl einmaliges RenaturierungsprojektWebsite: http://www.life-rostam.de
LBV-Miesbach
Ein Novum unter den LBV Ortsgruppen mit einem erstklassigen Veranstaltungsprogramm.Website: http://www.lbv-miesbach.de
Dodotronic
Endlich ein erschwingliches Ultraschallmikrofon für Insekten und Fledermäuse das ganz ohne zusätzliche Treiber vom Rechner als HDI Mikrofon identifiziert wird mit bis zu 250kHz Abtastrate! Ran an das Netbook, Tablet, Notebook oder Smartphone und los geht’s ins Feld…Website: http://www.dodotronic.com
Rechtswidrige Installationen von Fotofallen, Wildkameras , Überwachungseinrichtungen in den Raublinger Stammbeckenmooren
Natürlich stellen u.g. Ausführungen keine Rechtsberatung o.ä. dar,. Der Hintergrund für den Hinweis: Es wurde angetragen, das wegen der u.g. Karte sogar schon Juristen von beispielsweise tatverantwortlichen jagdausübungsberechtigte Personen (deren nicht gekennzeichnete Überwachungseinrichtung übrigens polizeilich sichergestellt wurde) konsultiert wurden, wohl um zu versuchen gegen den Melder rechtlich vorzugehen. Übrigens, mit ein paar Euro für die entsprechenden Hinweisschilder/Piktogramme derartiger Anlagen durch die tatverantwortlichen Personen, wäre/könnte dies wohl in den meisten Fällen ganz leicht verhindert werden…
Keine dieser Überwachungseinrichtungen ist/war in irgendeiner Art und Weise gekennzeichnet. Für den erholungssuchenden Waldbesucher, Naturfreunde oder Beeren- bzw. Pilze Sammler sind diese Überwachungseinrichtungen deshalb quasi nicht zu erkennen/entdecken und ein Ausweichen oder Umgehen ist somit unmöglich. Wenn man dann eine sieht ist meist schon zu spät und ohne Einverständnis der betroffenen Person wurden dann meist schon personenbezogene Daten (Bilder, Videos mit Ton) erstellt und ggf. sogar irgendwo hin übermittelt und gesendet. Somit wird nicht nur der Erholungswert des Waldes durch diesen Überwachungsdruck grundlegend in Frage gestellt, sondern auch ggf. Grund-, Persönlichkeits- , Selbstbestimmungs- und Datenschutzrechte verletzt. Die Geräte unterscheiden ja in keiner Art und Weise zwischen Erwachsenen, Kindern und Tieren, so dass natürlich ein erhebliches Potential für einen etwaigen Missbrauch personenbezogener Daten gegeben sein kann/ist.
Eine Überwachungsanlage in den unbefriedeten, keinen Betretungsverboten unterliegenden öffentlich frei zugänglichen Bereichen von Wald und Flur ohne die notwendigen Hinweisschilder/Piktogramme ist nicht zulässig. Durch diese fehlende Kennzeichnung ist für den Betroffenen auch nicht ersichtlich wer für diese Überwachungsanlage und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Löschung etwaiger personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Es bleibt daher leider letztlich nur die Option die zuständige Polizei zu benachrichtigen um die Beweise und Daten sichern , den/die Tatverantwortlichen ermitteln zu lassen, um ggf. die Einhaltung von Datenschutzvorschriften oder rechtlichen Ansprüchen betroffener/geschädigter Personen durchzusetzen. Oft wäre dies mit ein paar Hinweisschildern, welche nur ein paar Euro kosten im Vergleich zu teils 300€ teuren hochwertige Überwachungsanlagen ganz einfach zu vermeiden gewesen. Jetzt könnte man doch glauben, das dies eigentlich doch auch auch im Eigeninteresse tatverantwortlicher Personen wäre, nicht nur um ggf. o.g. Rechtsverletzungen unbedarfter Personen (Familien, Erwachsene, Kinder), sondern auch diesbezügliche juristische Konsequenzen jeglicher Art vermeiden zu können, doch die der Praxis sieht dies bedauerlicherweise meist völlig anders aus.
Seit geraumer Zeit werden übrigens GSM/LTE Kameras teils bis in 3m Höhe installiert und verwendet, welche nicht nur unerlaubt personenbezogene Daten großflächig erfassen, sondern diese auch gleich noch via Mobilfunk übermitteln und auswerten. Diese Überwachungseinrichtungen können sowohl Bilder, Zeitraffer, Videos mit Tonaufnahmen erstellen! Auch eine Art Live Überwachung, bzw. anlasslose Überwachung durch Fernsteuerung der Kameras mittels App ist möglich.
Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer derartiger rechtswidriger Überwachungsanlagen in Wald und Flur vermutlich weitaus höher ist als bekannt
Weitere Stichworte hierzu: Grundgesetz, DSGVO, BDSG, KunstUrhG, BayLDA, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, informelle Selbstbestimmung