Hier hat der Biber wieder ganze Arbeit geleistet um im Winter nicht verhungern zu müssen, beim nächsten Windstoss wird der Baum fallen
Baumfällungen sind der offensichtlichste Eingriff der Biber auf den ersten Blick in die Natur. Obwohl die meisten Bäume einen Durchmesser kleiner 15cm haben, wenn diese gefällt werden, fällen Biber auch Bäume mit bis zu 100cm.
Aber die Tiere machen, dass nicht aus Spaß, sondern lediglich um zu überleben, da diese in den Herbst und Wintermonaten sich ausschließlich von der schwer verdaulichen Rinde, Borke bzw. der schmackhaften Rinde der dünnen Äste sowie den Trieben und Knospen ernähren. Nachdem die Biber nicht auf Bäume klettern können, fällen sie diese eben um an ihre Nahrung zu gelangen, nicht mehr und nicht weniger.
Biber kommen nicht über Nacht in ein neues Revier und legen wie häufig in den Medien suggeriert wird einfach mal zahlreiche wertvolle Nadel- und Harthölzer um. Auf den meisten Bildern in den Medien bei denen selbst ernannte Bibergegner vor Bäumen posieren und sich über die Tiere aufregen sind Weiden oder andere Weichhölzer zu sehen und diese unterliegen nicht einmal einer forstwirtschaftlichen Nutzung, so viel zum Thema Polemik.
Bei den Gehölzen stehen vor allem Weichgehölze auf dem Speiseplan, bevorzugt Weiden, Äspen und Pappeln. Harthölzer und Nadelhölzer werden normalerweise zur Nahrungsaufnahme nicht verwertet.
Es gibt ein paar einfache Möglichkeiten Bäume und Gehölze vor Bibern zu schützen, aber dazu ist einfach auch Eigeninitiative gefragt. Immer wieder ist zu lesen und zu beobachten das Land- und Forstwirte immer mehr Schadensersatz fordern und von “enormen Schäden” sprechen und den Abschuss von Bibern fordern, aber ist es nicht deren ureigenste Aufgabe sich selbst um Ihren Besitz zu kümmern und diese z.B. durch Anstrichmittel oder Drahthosen vor dem Fällen zu schützen?
Die Mittel hierzu werden sogar meist kostenlos von den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt. Besonders effektiv haben sich auch niedrige Weidezäune erwiesen, welche ohne den Bibern Schaden zu zufügen Schäden effektiv vermeiden.
Wie gesagt sprechen wir über einen geschützten Uferbereich von ca. 10m in dem sich zu mehr wie 90% des Biberlebens abspielen und den unser Landtag als einziges Bundesland bis heute ablehnt!
Wir müssen auch immer wieder feststellen, dass Bäume, von denen keine Gefährdung ausgeht und die auch keiner forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen umgehend und vollständig entfernt werden (sogar im Naturschutz- und FFH Gebiet). Für den Biber ergibt sich dann das Problem, dass seine ganze Arbeit umsonst war und er dadurch “genötigt” ist einen anderen Baum zu fällen. Würde man zumindest einfach die Äste liegen lassen, hätte der Biber den Baum nicht umsonst gefällt und könnte sich davon ernähren bzw. seinen Wintervorrat anlegen. Auch hier könnten durch einfache Maßnahmen, welche sogar mit weniger Aufwand für den Forstwirt verbunden sind ein Kompromiss für beide Seiten erreicht werden.
Dieser Damm wurde über viele Jahre mehrmals jährlich illegal heraus gerissen, wenige Meter entfernt wurde der Biber bei Happing mit einer verbotenen Conibearfalle von einem Jäger getötet. Von diesem Damm ist mittlerweile quasi nichts mehr übrig, der Biber hat diesen dort aufgegeben wie auch einen weiteren großen Biberdamm wenige Meter weiter. Dies blieb für die Tatverantwortlichen übrigens ohne rechtliche Konsequenzen.
Der Dammbau der Biber führt gelegentlich auch zu Überschwemmungen der anliegenden Wiesen und somit zu weiteren Konflikten.
Die Entfernung eines Dammes ist nur mit amtlicher Genehmigung zulässig. Jedoch halten sich viele nicht daran, so wie in dem Beispiel in besagtem Jagdrevier in Happing. Etwa 10 Jahre lang wurde der Damm obwohl es kein einziges Mal zu einer Überschwemmung oder Vernässung kam mehrmals jährlich illegal herausgerissen. Von amtlicher Seite wurde entsprechend ermittelt und seitdem ist der Biberdamm nicht mehr entfernt worden. Trotz eines Straftatbestandes kam es zu keiner Verurteilung oder Bestrafung, welch eine Überraschung.
Aber natürlich ist das Entfernen eines Biberdammes nicht die einzige Lösung. Immer häufiger wird deshalb auf Drainagen zurückgegriffen, d.h. es werden Kunststoffrohre in den Biberdamm eingebaut, somit lässt sich ein Kompromiss für alle beteiligten finden. Das Wasser wird entsprechend abgesenkt, Überschwemmungen und Vernässungen werden vermieden und dem Biber wird seine Lebensgrundlage und Lebensraum nicht zerstört. Es sind jedoch auch besondere Maßnahmen zu ergreifen, damit der Biber nicht das Rohr verschließt und somit diese Maßnahme unwirksam macht. Biber sind dabei sehr einfallsreich. Ein Korb der oft mehrere Meter vor dem eigentlichen Damm das Wasser durchleitet hat sich hierbei oft bewährt. Somit kann der Biber das Rohr nicht mehr verschließen und die Drainagemaßnahme bleibt effektiv.
Problematisch ist die Entfernung für die Dämme für die Biber deshalb, weil der Wasserpegel entsprechend abfällt, teils einen halben Meter und mehr und somit alle Biberröhren und Biberbaue trockenfallen, d.h. der Eingangsbereich ist nicht mehr unter Wasser, somit nicht mehr geschützt und für den Biber wertlos geworden. Normalerweise beginnt er wieder mit dem sofortigen Aufbau des Dammes und oft wird dieser noch höher als der vorherige, was die Problematik nicht unbedingt einfacher macht.
Den Biber wurde ja bei den Elbhochwassern vor ein paar Jahren zur Last gelegt, dass die Dämme durch Ihre Biberröhren oder anderweitige Grabungen gebrochen wären.
Studien hierzu haben allerdings ergeben, dass kein einziger der Elbdämme aufgrund des Einwirkens von Bibern gebrochen ist. Eine Rehabilitierung der Tiere, die allerdings in den Medien leider keine Beachtung fand.
Eine Biberspur führt ins Maisfeld
Das war Rotwild, kein Biber
Biber sind sehr anpassungsfähig und daher ist es ehrlich gesagt auch kein Wunder, wenn die Landwirte Feldfrüchte bis an den letzten Zentimeter an Gewässer anpflanzen und sich dann wundern, dass die Tiere sich diese als willkommene Nahrungsquelle erschließen.
Betroffen sind hiervon oft Mais, Zuckerrüben und Getreide. Aber nicht nur Biber machen sich z.B. an einem Maisfeld zu schaffen, ebenso Nutria und z.B. Rotwild, auch wenn dies viele Geschädigte nicht wahrhaben wollen bzw. unterscheiden können.
Laut dem Wasserhaushaltsgesetz wäre ein 5m breiter geschützter Uferstreifen eigentlich gesetzlich verpflichtend, das ist in Bayern erst seit kurzem umgesetzt, d.h. viele der in der Vergangenheit besagten Schäden waren schlichtweg hausgemacht, weil sich Bayern beharrlich weigerte die Verordnung umzusetzen. Jetzt könnte man glauben wunderbar, Problem gelöst, aber nein, denn es gibt verschiedene Gewässerklassen und die Uferstreifen müssen bei vielen nicht eingehalten werden. D.h. wenn es ein einfacher Entwässerungsgraben ist, gibt es keine Uferstreifen, Mais wird auf den letzten Zentimeter an den Bach angebaut und Schwupps schon haben wir wieder die alten Probleme wie bisher auch. Wenn dann ein Biber ein paar Maisstengel zwickt, kann man gar nicht so schnell schauen und schon wird wieder eine Biber Entnahme- und Abschussgenehmigung von den zuständigen Ämtern erteilt. Interessanterweise müsste laut AAV hier auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Natürlich passiert das in 99% aller Fälle nicht, so wie auch in diesem, es wird auch kein niedriger Elektroweidezaun aufgestellt, obwohl auf der anderen Bachseite ein mehr als 1km Weidezaun installiert wurde für die Viehweide. Dann passiert so was wie in Flintsbach, man sieht hier ohne bis heute getroffene Präventionsmaßnahmen jahrelang zu, bis man endlich einen Grund findet dort endlich Biber Abschießen zu dürfen.
Trotz der dortigen illegal installierten Selbstschussanlagen eines Landwirtes, der illegalen Videoüberwachungen, der nicht kontrollierten Kastenfallen und der dort lebenden streng geschützten Fischotter (deren Existenz man übrigens einfach quasi leugnet). Die Zahl der dort angeblich geschossenen Biber wirft weitere Fragen auf, denn dort können gar keine 8 Biber überleben, dort gibt es keine Gehölze o.ä. d.h. im Winter würden die Tiere dort verhungern und dennoch wird niemand von Amtswegen stutzig. Der Nachweis eines Abschusses erfolgt übrigens telefonisch, Bildnachweise können ja nicht verlangt werden. Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer sind der Freibrief für einen entsprechenden Missbrauch. Es besteht zweifelsohne der Verdacht, das mit derartigen Genehmigungen dem Missbrauch durch Jäger Tür und Tor geöffnet wird und alle Ämter und Ministerien verschließen wie immer die Augen.
Grabungen verursachen häufig Problem, insbesondere weil ja spätestens seit den “Energiepflanzen” bis auf den letzten Zentimeter an jeglichen Bachlauf gepflanzt werden “muss”
Grabungen wie diese entstehen durch häufige Nutzung oder weil neue Gebiete erschlossen werden welche der Biber liebend schwimmend erreichen möchte
Abgesehen von o.g. Grabungen erschließen sich die Biber neue Nahrungsvorräte auch indem sie sich Gräben anlegen. Dies führt z.B. in Mais- oder Getreidefeldern zu vielen Konflikten.
Abhilfen wären relativ einfach zu schaffen, ein geschützter Uferstreifen oder ein Weidezaun könnte dies verhindern. Aber ehrlich gesagt wird hier in meinem Umfeld lieber noch auf den letzten Zentimeter bis an das Gewässer angepflanzt und Präventionsmaßnahmen gibt es auch, stattdessen dann eben die üblichen reißerischen Zeitungsartikel in den Medien mit den üblichen Forderungen und Schlagwörtern der entsprechende Verbände “Abschuss der Biber gefordert”, “die Biber wüten”, “explosionsartige Vermehrung”, “Biberplage”, “immensen Schäden”, “zu geringer Schadensersatz”, “es fehlen die natürlichen Feinde” usw.
Nachdem man lieber jahrelang zusieht, nichts unternimmt, keine noch so primitiven Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und viele Jäger auch endlich mal Biber jagen wollen, ist dies natürlich ein super Vorwand um endlich eine Abschussgenehmigung durchsetzen zu können. In vielen Fällen wird dies schlichtweg durch Untätigkeit künstlich konstruiert und die Ämter geben dem auch noch statt, eine Tötung ist per Gesetz das letzte Mittel. Meist wird noch nicht einmal versucht Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und stattdessen wird das “Ultima Ratio” völlig rechtswidrig zur ersten Wahl.