Verbotene Conibearfalle mit der ein hiesiger Jagdpächter illegal einen Biber töte und zu einer lächerlichen Strafe verurteilt wurde. Diese wurde so gering angesetzt das dieser nicht einmal seinen Jagdschein verlor und weiterhin seinem Hobby nachgehen kann!
Eine der beiden illegalen Selbstschussapparate gegen Biber mit Stolperdraht aufgestellt von einem Landwirt bei Flintsbach. Obwohl dieser zugegeben hatte damit die Biber damit vertreiben zu wollen, wurde von Seiten der Ermittlungsbehörden entgegen der Rechtslage kein Vorsatz “erkannt”, die Öffentlichkeit wurde trotz der gefährlichen Installationen (Verbrennungen, Erblindung, Knalltraumata) nicht informiert, Ermittlungen ob ggf. schon Personen oder Tiere o.ä. verletzt wurden hat man gar nicht erst angestellt, so sieht der Natur- und Artenschutz in Bayern in der Praxis aus!
Mit derartigen Kastenfallen werden Biber gefangen und dann darin erschossen. Die Fallen müssen täglich bis Mittag aus tierschutzrechtlichen Gründen kontrolliert werden. Selbst wenn dies nachweislich nicht passiert, entziehen die zuständigen Ämtern den biberabfangberechtigen Jägern die für die Nichteinhaltung der Auflagen Verantwortlich sind nicht einmal die Genehmigung, denn diese wären ja “außerst zuverlässig”. Selbst in Fischottergebieten bleibt dies entgegen den rechtlichen Auflagen und Gesetzen ohne Konsequenzen obwohl Ämter und Ministerien darüber informiert sind. Das in diesen Fallen regelmäßig Füchse und Katzen gefangen werden, wird der Öffentlichkeit auch vorenthalten!
Biber sind per nationalem und internationalem europäischem Recht streng geschützte Tierarten, d.h. das Stören, Nachstellen, Fangen und Töten wird strafrechtlich verfolgt. Das gleiche gilt für die illegale Entfernung von Biberdämmen und Biberburgen, solange keine amtliche Genehmigung beantragt und erteilt wurde.
Leider ist quasi täglich zu beobachten dass unsere Land- und Forstwirte illegal Dämme herausreißen. Das ist kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu 50000€ Strafe geahndet. Jägern und weiteren Personen die z.B. für Ihr Hobby oder beruflich eine besondere Zuverlässigkeit nachweisen müssen (LKW Fahrer), sei gesagt, dass damit ganz schnell der Jagdschein bzw. der Führerschein und somit ggf. auch die berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt wird. Mir ist das daher also absolut unverständlich warum aus “blindem” Hass oder neurotischer “biberphobie” das immer wieder täglich riskiert wird, das ist es doch gar nicht wert oder?
Noch viel schlimmer ist die Gefährdung von Mensch und Tier durch illegale Installationen jeglicher Art. Ob Stacheldrahtrollen, Selbstschussapparate oder verbotene Schlagfallen. Es wird von den Tatverantwortlichen billigend und vorsätzlich in Kauf genommen dass selbst Kinder schwerwiegend verletzt werden, absolut unvorstellbar kriminell und höchst verwerflich. Aber selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte ist es äußerst unwahrscheinlich das ein Jagd- oder Waffenschein dadurch eingezogen wird wie der Fall mit der Schlagfalle bei Happing Fall eindrucksvoll belegt. Obwohl es nur ein “Hobby” ist geht der Jäger, trotz dieser und weiterer Vorkommnisse in dem Revier dort noch immer der Jagd nach. Ein Hoch auf unserer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in Bayern.
In Bayern wird der Rechtsstatus der streng geschützten Biber immer mehr ausgehöhlt. Mit fadenscheinigsten Argumenten werden Abfang- und Abschussgenehmigungen erteilt, Auflagen nicht kontrolliert, wider besseren Wissens unzuverlässigen biberabfangberechtigten Personen entgegen der AAV Genehmigungen erteilt und wider besseren Wissens einfach behauptet diese wären “äußerst zuverlässig” obwohl das Gegenteil gerade belegt wurde. Bei gemeldeten Verstößen werden zuständige Ämter häufig gar nicht erst tätig oder es wird versucht derartige Anfragen auf dreiste Art und Weise abzuwiegeln. Nicht zuletzt deshalb ist Bayern was den Natur- und Artenschutz betrifft eher auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. So werden aktuell etwa jährlich 1600 Biber mit “offizieller” Genehmigung entnommen, was schlichtweg eine verharmlosendes Framing für “Tötung” ist Das sind etwa 10% der Biberpopulation in Bayern. Was mit unerwünschtem Beifang wie Füchsen, Katzen & Co. passiert überlasse ich der Fantasie des Lesers
In begründeten Fällen gibt es natürlich amtliche Ausnahmen, z.B. wenn die öffentliche Sicherheit oder Leben bedroht wären, das kommt aber sehr selten vor. Daher gibt es für den Abfang von Bibern eine artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung die alles exakt regelt. Aber wie gesagt, ohne beantragte und amtlich erteilte Ausnahmegenehmigung sind jegliche Maßnahmen schlichtweg illegal!