Totfund eines Bibers, der vermutlich durch die Verletzungen eines Revierkampfes starb und dann von einem Fuchs angefressen wurde
Die Todesursachen bei Bibern sind sehr vielfältig. So ist bei den Jungtieren die häufigste Todesursache ertrinken. Gerade im Frühjahr, wenn Hochwasser durch Starkregen oder Schneeschmelze einsetzen, sind die Jungtiere noch zu schwach selber den Bau tauchend verlassen zu können (zu großer Auftrieb).
Wenn es dann die Sippe nicht schafft die Kleinen aus dem Bau in einen speziellen Hochwasserbau zu transportieren, ertrinken viele Jungbiber. Es gibt Jahre, in denen ganze Würfe von 3-5 Bibern ertrinken. Weitere natürliche Feinde der Jungbiber sind z. B. Waller, Hecht, Uhu, Seeadler aber auch der Fuchs.
Es gibt auch einige Krankheiten und Parasiten denen Biber zum Opfer fallen, z.B. Atemwegserkrankungen, Darmerkrankungen, Tuberkulose usw. In Summe sind das etwa 20-30 Prozent der Todesursachen bei Bibern. Der Straßenverkehr ist für weitere 40-50 Prozent der Todesursachen verantwortlich. Die Tiere kommen meist beim Überqueren von Straßen ums Leben.
Illegale Nachstellung eines Bibers durch einen Jäger bei einer Fischzuchtanlage, die zuständige Aufsichtsbehörde verfolgte den Fall bemerkenswerterweise nicht, obwohl dies einen Straftatbestand erfüllt. Die biberabfangberechtigte Person erhielt trotz des Sachverhaltes plötzlich entgegen der AAV eine dauerhafte, unbegrenzte und ganzjährige Abschussgenehmigung, übrigens in einem Fischottergebiet. Absolut rechtswidrig, verantwortungslos und der Freibrief schlechthin für Missbrauch jeglicher Art. Die zuständigen Ämter und Aufsichtsbehörden ignorieren dies übrigens wissentlich und vorsätzlich.
Ein Jäger hat mit einer illegalen und verbotenen Conibearfalle vorsätzlich im Rahmen eines Straftatbestandes einen gesetzlich streng geschützten Biber ohne jegliche Genehmigung bei Happing getötet, dafür wurde nur eine lächerliche Strafe von 1500 Euro verhängt. Wäre die verhängte Strafe so hoch gewesen wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, hätte der Jäger den Jagdschein verloren, aber so konnte er diesen behalten und darf weiter seinem Hobby nachgehen. Auf einem weiteren Luderplatz des gleichen Jägers, im gleichen Revier waren zeitgleich die Kadaver weiterer illegal getöteter Biber zu finden. Die Ermittlungen diesbezüglich wurden natürlich wieder einmal eingestellt. Trotz der Vorkommnisse ist der Tatverantwortliche immer noch Hegeringleiter bei einer örtlichen Jägervereinigung. So viel zum Thema “Jäger als Naturschützer”. Im letzten Herbst lag dort unweit vom Tatort wieder im gleichen Revier eine scharfe bleihaltige Schrotpatrone am Boden herum, zweifelsfrei ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Diese wurde polizeilich sichergestellt, oh welch Wunder, man ahnt es schon, der Tatverantwortliche konnte nicht ermittelt werden.
Eine der beiden illegalen Selbstschussapparate gegen Biber mit Stolperdraht aufgestellt von einem Landwirt bei Flintsbach, auf öffentlich zugänglichem Grund und Boden , nicht befriedet, ungesichert und natürlich auch nicht gekennzeichnet. Nicht auszudenken wenn dies dort spielende Kinder gefunden hätten. Die zuständigen Ämter haben dennoch eine ganzjährige unbegrenzte Abschusserlaubnis für Biber dort erteilt, wenige Meter weiter wurden kurz darauf Biber angefüttert und illegale Überwachungsanlagen installiert. Kurz darauf wurde eine Biberkastenfalle aufgestellt und wochenlang scharf geschaltet. Nachweislich wurde die Falle nicht wie gesetzlich gefordert kontrolliert und das obwohl die zuständigen Ämter in Kenntnis davon waren, dass es sich dort um ein Fischottergebiet handelt. Trotz der o.g. schwerwiegenden Sachverhalte und der Gefährdung auch des streng geschützten Fischotters, welche eine mindestens zweimal tägliche Kontrolle erfordert hätte im Winter, erhielt man die Abschussgenehmigung weiterhin aufrecht, die gesetzlich geforderte Kontrollen, welche nachweislich nicht eingehalten wurden, blieben ohne jegliche juristische Konsequenzen für den zuständigen biberabfangberechtigten Jäger, wen wunderts und in einem Entwässerungsgraben, welcher völlig ungeeignet als Biberlebensraum ist wurden angeblich 8 Biber erschossen. Dass diese Tiere dort in der angegebenen Dichte niemals hätten leben/überleben können und übrigens auch nicht haben, interessiert natürlich niemanden. Die Sache stinkt ehrlich gesagt zum Himmel, ein Schelm wer böses dabei denkt:
Die o.g. Biberkastenfalle wurde von einer biberabfangberechtigten Person übrigens außerhalb des genehmigten Abfangbereiches auf- und scharfgestellt. Dies erfüllte den Straftatbestand einer illegalen Nachstellung einer streng geschützten Tier und daher wurde die Person zu 2400€ Strafe verurteilt. Es waren übrigens 3 Polizeibeamte vor Ort, deren Aufgabe es u.a. war, die Genehmigung der Kastenfalle mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu überprüfen. Keines der beiden Ämter hat jedoch die o.g. Strafanzeige erstattet. Auch wurde trotz der nachweislich illegalen Nachstellung aufgrund der katastrophalen Arbeitsweise die Biberabfanggenehmigung nicht umgehend widerrufen, wie dies zwingend erforderlich gewesen wäre. Daher konnten die o.g. 8 Biber noch von Personen erlegt werden, die aufgrund des o.g. Sachverhaltes gar keine Abfanggehmigung mehr hätten haben dürfen. Soviel zum Thema Sorgfalt und Ernsthaftigkeit der Arbeitsweise hier vor Ort im Kontext mit gesetzlich streng geschützten Tierarten. Die Kamera war übrigens auch nicht wie gesetzlich gefordert als Videoüberwachungsanlage gekennzeichnet.
Ein echter Skandal hingegen ist die illegale Nachstellung durch Menschen, z.B. durch Fallen, Schlagfallen, Schlingen, Vergiften und selbstgebaute illegale Fallen. Obwohl jede diese Nachstellungen einen Straftatbestand erfüllt, schreckt das offensichtlich krankhafte Bibergegner nicht davor ab den Tieren illegal nachzustellen. Das ist absolut hochkriminell, selbst schwerwiegende Verletzungen von Kindern, Erwachsenen und Tieren jeglicher Art werden vorsätzlich in Kauf genommen aus blindem und verblendetem Hass. Ach ja, unsere Strafverfolgungsbehörden stellen diese Fälle übrigens meist mit sehr fragwürdigen Begründungen ein, so wie z.B. das Verfahren wegen o.g. Selbstschussapparaten, unglaublich, aber wahr.
Untersuchungen zur Folge kommen etwa 10-15 Prozent aller Biber durch illegale Nachstellungen ums Leben, so viel zum Thema Naturschutz in Bayern!
Wenn die Jungtiere sich dann ein neues Revier suchen müssen, durchqueren diese natürlich zwangsläufig auch schon besetzte, fremde Reviere. Die Revierinhaber kämpfen dann um Ihr Überleben und setzen dann auch die Zähne gegen die Eindringlinge ein. Das führt zu üblen Verletzungen, welche sich meist infizieren und die Tiere dann daran sterben. Als Ergebnis sterben etwa 40-60 Prozent der zweijährigen Jungtiere alleine durch Verletzungen, welche Ihnen andere Biber zugefügt haben.
Das heißt der größte natürliche Feind des Bibers ist der Biber selbst! Ein Sachverhalt, den niemand wahrhaben möchte, der aber eindeutig belegt ist.
Wer hier von einer ungehinderten Vermehrung oder Plage bei den Bibern spricht, zeigt lediglich, dass er keine Ahnung von der Biologie der Biber hat, denn die Biberpopulation regelt sich selber!
So überleben unter den Jungtieren etwa 60-75 Prozent die ersten 2-3 Lebensjahre nicht!
Auch die Behauptung es würden die großen Raubtiere wie Bären, Wölfe oder Luchse die Biberpopulation regeln ist schlicht und ergreifend falsch. Studien aus Russland und Osteuropa belegen eindeutig dass die dortigen Populationen an großen Raubtieren keinen nennenswerten Einfluss auf die Biberpopulation haben. Vielleicht werden ein paar kranke Biber, welche sowieso demnächst gestorben wären von den großen Beutegreifern erwischt, aber ein Biberburg, Erd- oder Mittelbau entsprechen einer Festung, welche selbst ein Bär nicht zu öffnen vermag und selbst wenn, dann sind die Biber schon längst aus dem Bau tauchend geflohen.
Abgesehen davon belegen ja die Beispiele wie Bruno der Bär und die illegalen Nachstellungen in Deutschland bezüglich Wölfen und Luchsen dass diese keine echte Chance in Bayern haben. Ein einziger Wolf verursacht ja schon neurotische Ängste in den Medien und der Bevölkerung, gerne als “Rotkäppchenkomplex” bezeichnet!